Kindervorsorgeuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Babys, Kleinkindern und Kindern, insbesondere solche, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden, möglichst schnell erkannt werden, um früh eine entsprechende Therapie einleiten zu können. Zugleich sollen die Untersuchungen dazu dienen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch zu erkennen und einem entsprechenden Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten vorzubeugen.
In einigen Bundesländern ist deshalb ein verbindliches Einlade- und Meldewesen zur Vorstellung zu den Untersuchungen beschlossen worden (s.u.). Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in den "Kinder-Richtlinien"[1] die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres festgelegt. Die Kindervorsorgeuntersuchungen werden im gelbem Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Kinder- und Jugendarzt dokumentiert. Rechtsgrundlage der Kindervorsorgeuntersuchungen ist § 26 SGB V.
Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zählen seit 1971 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Seit Mai 2006 bekommen alle Kinder und Jugendliche ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier neuen Vorsorgen (in der folgenden Tabelle mit * gekennzeichnet), welche Lücken zwischen den bisherigen Terminen schließen, um eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufen, zu ermöglichen.
Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Vorsorgeuntersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pädiatrie. Einen Schwerpunkt der Weiterbildung bildet seit einiger Zeit die sichere Diagnose von Kindesmisshandlungen und sexuellem Missbrauch von Kindern.